Idyllisch, inmitten unserer Fischzucht liegt "Das Fischerhaus".
DAS FISCHERHAUS
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Das Fischerhaus
Das renovierte Ferienhaus bietet Ihnen auf einer Fläche von ca. 160 qm Wohnfläche Platz für bis zu 6 Personen. Im Jahr 2010, 2013, 2016 und 2019 wurde „Das Fischerhaus“ vom Deutschen Tourismusverband DTV mit 5 Sternen klassifiziert!
3 Schlafzimmer (zwei mit Doppelbett, eines mit franz. Bett)
2 Bäder plus separate Toilette
Waschmaschine und Trockner
Spülmaschine
Großes Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse
Voll ausgestattete Küche
Terrasse mit Garten
Eigener Badesteg
Preise
Hauptsaison
Nebensaison
Hauptsaison
22. Dez. 2023 - 09. Januar 2024
16. März 2024 - 15. Sept. 2024
20. Dez. 2024 - 09. Januar 2025
1 bis 4 Personen
Nächte | Preis je Nacht |
---|---|
4 - 6 | 165 € |
ab 7 | 155 € |
6 Personen
Nächte | Preis je Nacht |
---|---|
4 - 6 | 195 € |
ab 7 | 185 € |
Bettwäsche, Handtücher, Nebenkosten (außer das Laden von E-Autos) und Endreinigung sind immer im Preis enthalten.
Der Preis für 5 Personen liegt zwischen dem Preis von 4 und 6 Personen.
Mindestaufenthalt in der Hauptsaison und an Weihnachten/Silvester sind 5 Nächte. An Weihnachten/Silvester gilt zusätzlich ein Preisaufschlag von 10 € je Nacht.
AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von „Das Fischerhaus“
- Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Mit Ihrer E-Mail Anmeldung erteilen Sie uns das Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Zustande kommt der Beherbergungsvertrag erst durch unsere Annahme (diese erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief) und dem fristgerechten Eingang der Anzahlung gemäß Ziffer 2.
Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in unserer Objektbeschreibung.
Bei unserem angebotenen Objekt handelt es sich um ein Nichtraucherhaus.
- Leistung, Preise, Zahlung
Der Gastgeber ist verpflichtet das vom Kunden gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
Nach Annahme der Anmeldung ist binnen einer Frist von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 40 % der gesamten Vergütung zu leisten; erst mit fristgerechtem Eingang der Anzahlung ist der Beherbergungsvertrag verbindlich abgeschlossen.
Die restliche Vergütung ist 10 Tage vor Anreise fällig.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Auf Zahlungen per Kredit- oder EC-Karte besteht kein Anspruch.
- Rücktritt, Stornierung
Der Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
Der Gast wird von der Entrichtung der Vergütung nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person oder sonstigen Umständen liegenden Grund das Ferienhaus nicht nutzen kann (vgl. § 537 BGB).
Der Gastgeber muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt, anrechnen lassen.
Teilt der Gast dem Gastwirt seine Verhinderung bzw. den Nichtantritt der Reise vor dem gebuchten Termin mit, werden die ersparten Aufwendungen bzw. anderweitig erlangten Vorteile pauschal angesetzt wie folgt:
Bei Zugang der Mitteilung Ersparnis pauschal Zahlbetrag
bis 50. Tag vor Termin 80% 20%
bis 30. Tag vor Termin 70% 30%
bis 15. Tag vor Termin 20% 80%
ab 14 Tag vor Termin 10% 90%
Der Nachweis einer höheren Ersparnis bzw. eines höheren anderweitig erlangten Vorteils, insbesondere durch anderweitige Vermietung, bleibt dem Gast vorbehalten. Der Gastgeber hat nach Treu und Glauben das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus anderweitig zu vermieten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
- An- und Abreise
Das gebuchte Ferienhaus steht dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Anreisezeit ist zwischen 15:00 und 20:00 Uhr. Abweichungen davon müssen vorher vereinbart werden. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen.
- Mängel der Beherbergungsleistung
Der Gast hat die Unterkunft bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln.
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht zulässig.
Da es sich um eine Nichtraucherwohnung handelt wird, bei Rauchen in der Wohnung eine Reinigungspauschale von 200 € verlangt.
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, hat der Gast dem Gastgeber den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Gastgeber eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
- Haftung
Schäden an Haus, Mobiliar und Einrichtung, sowie Verlust beweglicher Gegenstände aus dem Ferienhaus welche durch die Benutzung des Gastes entstanden sind, sind von diesem zu tragen und werden vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Gast die Schäden bzw. Verluste nicht zu vertreten hat.
- Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Bezüglich des Beginns gilt § 199 BGB entsprechend.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.
- Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Nebensaison
18. Sept. 2023 - 22. Dez. 2023
09. Januar 2024 - 16. März 2024
15. Sept. 2024 - 20. Dez. 2024
1 bis 4 Personen
Nächte | Preis je Nacht |
---|---|
4 | 150 € |
ab 7 | 140 € |
6 Personen
Nächte | Preis je Nacht |
---|---|
4 | 180 € |
ab 7 | 170 € |
Bettwäsche, Handtücher, Nebenkosten (außer das Laden von E-Autos) und Endreinigung sind immer im Preis enthalten.
Der Mindestaufenthalt in der Nebensaison liegt bei 4 Nächten.
Der Preis für 5 Personen liegt zwischen dem Preis von 4 und 6 Personen.
AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) von „Das Fischerhaus“
- Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Mit Ihrer E-Mail Anmeldung erteilen Sie uns das Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags. Zustande kommt der Beherbergungsvertrag erst durch unsere Annahme (diese erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief) und dem fristgerechten Eingang der Anzahlung gemäß Ziffer 2.
Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in unserer Objektbeschreibung.
Bei unserem angebotenen Objekt handelt es sich um ein Nichtraucherhaus.
- Leistung, Preise, Zahlung
Der Gastgeber ist verpflichtet das vom Kunden gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
Nach Annahme der Anmeldung ist binnen einer Frist von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 40 % der gesamten Vergütung zu leisten; erst mit fristgerechtem Eingang der Anzahlung ist der Beherbergungsvertrag verbindlich abgeschlossen.
Die restliche Vergütung ist 10 Tage vor Anreise fällig.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Auf Zahlungen per Kredit- oder EC-Karte besteht kein Anspruch.
- Rücktritt, Stornierung
Der Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
Der Gast wird von der Entrichtung der Vergütung nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person oder sonstigen Umständen liegenden Grund das Ferienhaus nicht nutzen kann (vgl. § 537 BGB).
Der Gastgeber muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt, anrechnen lassen.
Teilt der Gast dem Gastwirt seine Verhinderung bzw. den Nichtantritt der Reise vor dem gebuchten Termin mit, werden die ersparten Aufwendungen bzw. anderweitig erlangten Vorteile pauschal angesetzt wie folgt:
Bei Zugang der Mitteilung Ersparnis pauschal Zahlbetrag
bis 50. Tag vor Termin 80% 20%
bis 30. Tag vor Termin 70% 30%
bis 15. Tag vor Termin 20% 80%
ab 14 Tag vor Termin 10% 90%
Der Nachweis einer höheren Ersparnis bzw. eines höheren anderweitig erlangten Vorteils, insbesondere durch anderweitige Vermietung, bleibt dem Gast vorbehalten. Der Gastgeber hat nach Treu und Glauben das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus anderweitig zu vermieten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
- An- und Abreise
Das gebuchte Ferienhaus steht dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Anreisezeit ist zwischen 15:00 und 20:00 Uhr. Abweichungen davon müssen vorher vereinbart werden. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen.
- Mängel der Beherbergungsleistung
Der Gast hat die Unterkunft bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln.
Die Mitnahme von Haustieren ist nicht zulässig.
Da es sich um eine Nichtraucherwohnung handelt wird, bei Rauchen in der Wohnung eine Reinigungspauschale von 200 € verlangt.
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, hat der Gast dem Gastgeber den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Gastgeber eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.
Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
- Haftung
Schäden an Haus, Mobiliar und Einrichtung, sowie Verlust beweglicher Gegenstände aus dem Ferienhaus welche durch die Benutzung des Gastes entstanden sind, sind von diesem zu tragen und werden vom Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Gast die Schäden bzw. Verluste nicht zu vertreten hat.
- Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Bezüglich des Beginns gilt § 199 BGB entsprechend.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.
- Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Alle angezeigten Preise verstehen sich inkl. MwSt
Bettwäsche, Handtücher, Nebenkosten und Endreinigung sind immer im Preis enthalten.
Der Preis für 5 Personen liegt zwischen dem Preis von 4 und 6 Personen.